Dazu fällt mir auch noch was ein:
Die Leute, die noch einen rosafarbenen Führerschein haben, in dem Klasse 1a eingetragen ist, müssen die offene Klasse 1 eintragen lassen, d.h. es gibt einen neuen Kartenführerschein mit der Klasse A unbeschränkt.
Wer das nicht macht und offen fährt und kontrolliert wird, bekommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.
Die Klasse 1a wird bei den rosa Führerscheinen nicht automatisch nach Ablauf von 2 Jahren in die offene Klasse 1 bzw. A überführt. Im Prinzip ist das "nur" ein Formalverstoß, weil man ja die Vorausstetzungen für die offene Klasse A bzw 1 erfüllt, man besitzt die Fahrerlaubnis jedoch nicht!
Die meisten Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren wegen geringer Schuld zwar ein, aber darauf verlassen sollte man sich nicht, gerade wenn noch was dabei passiert, wie z.B. ein Unfall.
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Edit:
Strafandrohung Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis max. 1 Jahr
Strafandrohung Strafvereitelung im Amt § 258 a StGB: min 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, in minderschweren Fällen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
Also soweit geht keine Freundschaft und schon gar kein Mitgefühl mit einem Unbekannten.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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