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Alt 13.05.2007, 10:40:05   #73
berndy
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@Jess Ich richte mich rein nach den Buchstaben der Fahrerlaubnisverordnung. Da steht das so drinn, wie ich das die ganze Zeit schreibe.

Was die Führerscheinstellen in die Führerscheine eintragen, kann ich nicht beeinflussen.

Wenn du die Klasse A beschränkt bestanden hast, darf die Führerscheinstelle den Klasse A offen nicht mit dem gleichen Datum der bestandenen Prüfung A beschränkt eintragen.

Eine erteilte Fahrerlaubnisklasse wird mit *) oder dem Erteilungsdatum als erteilt gekennzeichnet. Ist bei einer Fahrerlaubnisklasse weder ein Datum noch ein *) vermerkt, ist die Klasse laut Fahrerlaubnisverordnung - Ausgestaltung des Führerscheins - nicht erteilt.

Außerdem müssen alle Fahrerlaubnisklassen, auch solche, die von anderen Fahrerlaubnissen eingeschlossen sind, eingetragen werden, das steht so in der Fahrerlaubnisverordnung drin.

Ist kein Eintrag bei A mit dem großen Motorrad im Führerschein, muss ich davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnisklasse nicht erteilt wurde. Wurde sie erteilt, ist der Führerschein nicht richtig ausgestellt.

Das mit dem Rechnen von 2 Jahren nach Erteilungsdatum ist, laut Fahrerlaubnisverordnung, nicht richtig.

Nein, ich besitze den neuen Kartenführerschein nicht. Das würde das Problem auch nicht lösen, da bei mir bei den Klassen A, A1, B, BE, C1E, CE < 18000 kg und MLTS 30.07.1980 stehen würde.

Edit: Außerdem Jess, kannst du mir glauben, ich weiß wie das Ding aussieht, ich hab solche Dinger bestimmt schon mehr als 50 mal in der Hand gehalten und ich hab Unterlagen, wie die auszusehen haben.

@gsjobu Bei den neuen Kartenführerscheinen besteht die Möglichkeit diese online abzufragen, sofern das System nicht ausgefallen ist. Es gibt aber auch Kartenführerscheine, die nicht online abgefragt werden können, das kommt auf das Ausstellungsdatum an. Die rosafarbenen oder grauen Führerscheine sind nicht auf elektronischem Wege abfragbar, das geht nur per Telefon und auch nur, wenn man die ausstellende Behörde kennt, weil es damals keine zentrale Datenzusammenführung gab.

Da man aber auch nur den Zustand abfragen kann, der eingegeben wurde und das immer eine gewisse Zeit dauert, kann man sich auf die online-Abfrage nicht 100%ig verlassen. Es könnte ja sein, dass der Betroffene seinen Führerschein/Fahrerlaubnis paar Tage vorher entzogen bekommen hat.

Daher gilt nach wie vor: Originaldokument einsehen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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