@sacre Bereits die alten Römer wussten schon: Duo cum faciunt idem, non est idem. Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe.
Politiker geniesen in weiten Teilen Immunität, die sich auch auf ihre Bediensteten erstreckt, das heißt, sie können nicht ohne weiteres für solche Sachen belangt werden.
Die Immunität muss vom Bundestag im Fall der Fälle erst aufgehoben werden. Wegen Ordnungswidrigkeiten wird das regelmäßig nicht gemacht.
Damit will man die Funktionstüchtigkeit des Bundestags schützen.
http://www.politik-info.de/component/op ... iew/id,88/
Das kann man aber auch als Zugeständnis an ihre besondere Gefährdungslage und Stellung sehen.
Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bundeswehr, Zoll ... dürfen auch mehr als alle anderen, wenn das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist. Da kommt wieder obiges Zitat zum Zug: Wenn zwei das gleiche tun,...
Übrigens sind die Sonderrechte nicht an Fahrzeuge sondern an die Personen gebunden.
Ich könnte, falls das mal erforderlich sein sollte, auch mit meinem Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen, dazu müsste ich noch nicht einmal im Dienst sein, ich müsste es nur begründen können. Sonderrechte sind auch nicht von blauem Blinklicht oder Einsatzhorn abhängig, obwohl das von einer Dienstanweisung empfohlen wird. Wenn man es begründen kann, gehts auch ohne.