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Alt 14.06.2007, 14:14:40   #142
berndy
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So ist das.

Allerdings ist der Führerschein nach § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass der Polizeibeamte, der ja in aller Regel eine zuständige Person im Sinne dieser Verordnung ist, an Ort und Stelle nachprüfen kann: Ist es überhaupt diese Person, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, deswegen ist ja auch ein Foto auf dem Führerschein und besitzt der Inhaber auch die erforderliche Fahrerlaubnisklasse.

Das kann der Polizeibeamte aber nur, wenn auch alle Klassen eingetragen sind und der Führerschein auf dem aktuellen Stand ist.

In der Fahrerlaubnisverordnung steht klipp und klar drin, dass alle Klassen, auch solche, die von anderen Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind, eingetragen werden müssen.

Somit bin ich der Meinung, auch wenn nach 2 Jahren automatisch die offene Klasse A erteilt wird, muss das im Führerschein eingetragen werden.


Wenn jemand, z.B. aus dem Ausland, seine Fahrerlaubnis nicht nachweisen kann, weil er seinen Führerschein nicht dabei hat, dann wird ihm die Weiterfahrt (sofern das verhältnismäßig ist) untersagt werden, bis er den Nachweis erbringt.

Das ist eine Bringschuld, soll heißen, der Verkehrsteilnehmer hat den Nachweis seiner Fahrerlaubnis zu führen, nicht die Polizei.

Uns wurden schon von der niederländischen Polizei niederländische Führerscheine zugefaxt, so lange blieb der Lkw eben stehen.

Wir können ausländische Fahrerlaubnisse auf die Schnelle nicht online abrufen, das können die Italiener, Franzosen ... mit deutschen Fahrerlaubnissen auch nicht. Selbst bei inländischen Fahrerlaubnissen ist das ein relativ großer Aufwand (Datenschutz eben).
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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