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Alt 15.06.2007, 08:45:00   #3
berndy
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Verschiedene Fahrzeugteile, u.a. auch alle Beleuchtungseinrichtungen, unterliegen Bauartbestimmungen.

Sind sie mit den Bestimmungen konform, also geprüft und tragen die entsprechende Prüfnummer, haben die quasi eine allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

Die brauchen dann nicht zusätzlich eingetragen werden, es sei denn, der Anbau ist sicherheitsrelevant und muss von einem Prüfer abgenommen werden, wie z.B. bei anderen Bremsanlagen (aber nicht bei Originalteil Austausch gegen Originalteil.)...

Bei Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) gibts manchmal noch eine Unterscheidung ob die nur für vorne oder hinten oder universal einsetzbar sind, dararn muss man sich natürlich dann auch halten.

Kann man aber alles in den FAQs nachlesen
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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