18.06.2007, 05:51:30
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#23
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Gast
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Zitat von Fisch0r
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Zitat von Wikipedia
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Brand oder Explosion
Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
Raub
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind
Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
Glasbruchschäden
Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
Marderbiss ohne Folgeschäden
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.
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steht nix von Vandalismus... gerade bei nem motorrad wäre das interessant 
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das ist ganz unterschiedlich, von versicherung zu versicherung
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