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Alt 19.06.2007, 11:20:13   #5
Papabär
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Jepp. Wobei es natürlich hilfreich ist, wenn Du noch Quittungen hast.
Also schön die Neubeschaffung einfordern. Und vor allem nichts vormachen lassen in Bezug auf "Alt für Neu". Laut Rechtssprechung ist die Bekleidung des Moppedfahrers ein wesentlicher Sicherheitsbestandteil, deshalb ist ein Abzug "Alt für Neu" nicht zulässig. Hab zwar grade kein Urteil bei der Hand, nach ein bißchen Druck mit Hinweis auf ein solches Urteil habe ich die volle Kohle bekommen.
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