Zitat:
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Zitat von Papabär
Jepp. Wobei es natürlich hilfreich ist, wenn Du noch Quittungen hast.
Also schön die Neubeschaffung einfordern. Und vor allem nichts vormachen lassen in Bezug auf "Alt für Neu". Laut Rechtssprechung ist die Bekleidung des Moppedfahrers ein wesentlicher Sicherheitsbestandteil, deshalb ist ein Abzug "Alt für Neu" nicht zulässig. Hab zwar grade kein Urteil bei der Hand, nach ein bißchen Druck mit Hinweis auf ein solches Urteil habe ich die volle Kohle bekommen.
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das gilt aber nur wenn man auch wirklich Schutzkleidung anhat.
Gibt ja genug die in Freizeitkleidung rumfahren (und wenns nur für kurze Strecken ist, aber passieren kann ja immer was).
Wie siehts dann aus?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2
"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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