Nein, da kommt nichts mehr.
Wer auf das vorausfahrende oder wartende Fahrzeug auffährt zahlt ein Verwarnungsgeld von 35 €. Ist das bezahlt, ist gut. Wird nicht bezahlt, bleibts bei den 35 € u.U. gehts dann aber vor Gericht, dann werden Kosten fällig.
Punkte gibts dafür nicht.
Wenns keine Punkte gibt, gibts auch keine Nachschulung.
@Sphinx Das nennt sich Verwarnungsgeld. Ab 40 € ists ein Bußgeld. Strafen gibts nur für Straftaten.
@Birgitt Das ist zwar grundsätzlich Ermessenssache des aufnehmenden Polizeibeamten. Ab und zu wird einem aber von den Vorgesetzen schon vorgeschrieben was man zu verwarnen hat. Dann kann man nicht mehr ab und zu geben. Außerdem : Wenn ich jemanden verwarne, weil er des Nachts mit dem Rad ohne Licht fährt, verwarne ich auch jemanden, der einen Schaden verursacht hat. Muss er eben das nächste Mal besser aufpassen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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