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Alt 11.07.2007, 10:52:22   #1
ups25
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Standard SCHADENERSATZ - URTEIL

Az.: 2-20 08806/06, Landgericht Frankfurt

... Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als beim Autofahren. Diese Betriebsgefahr lasse sich grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen. Unfallfolgen würden ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden.

Was war geschehen: Ein Motorradfahrer machte eine Notbremsung und kam dabei zu Fall, Schaden 10.000.- €. Der Radfahrer war aus einem Waldweg auf die Straße gefahren.

Selbst der ADAC befürchtet, sollte sich diese Rechtsauffassung auch bei anderen Gerichten durchsetzen, werden Motorradfahrer wohl nie mehr Anspruch auf Schadenersatz haben.
Quelle: ADAC motorradwelt 07.2007, Seite 5


Andere Verkehrsteilnehmer dürfen also schuldhaft Unfälle verursachen und der Zweiradfahrer hat das Nachsehen.

Natürlich würde ich auch gerne einen Regenschirm auf Räder unterhalten, aber meine Rente lässt dies nicht zu.

Nein, ich bin mit mit der Verletzung meiner körperlichen Unversehrtheit, soweit noch gegeben, nicht einverstanden!
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

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