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Alt 11.07.2007, 14:15:21   #9
ups25
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Abstruse Gedanken, unter Betrachtung des StGB.

Also, weil ich Motorrad fahre bin ich es selbst schuld. Ich nehme Unfallfolgen wissentlich in Kauf. Die Straßenverkehrsordnung wird so wohl zum Klopapier und ich muss Angst vor einer Zwangseinweisung oder Haftstrafe haben, denn ich bin gewillt mich oder andere Personen zu schädigen, sonst würde ich ja ein anderes Verkehrsmittel nutzen und nicht Motorradfahren. Da ich dann ja auch mit meiner Tötung einverstanden bin, fordere ich sogar noch zu einer Straftat, gegen mich selbst, auf. Es braucht daher ein ernsthaftes Sterbeverlangen des Opfers, fordert das Recht, welches durch die Dauer und Kilometerleistung meines Zweiradfahrers unweigerlich nachgewiesen ist.


Meine Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum ist:
Warum ist es nicht möglich, dass ein Gericht, in Verbindung mit obigen Urteil, meine Phantasie zur Wirklichkeit werden lässt und einen Kläger um Schadenersatz, Motorradfahrer, auf diesem Weg sogar noch in eine Psychiatrie einweisen lässt ?

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@ ninja, danke für deinen hinweis "... jedes gericht hat die möglichkeit danach zu handeln ..." .
@ Jenni, dank auch dir für die ergänzung.
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Eigentlich wollt ich hier nix mehr schreiben ...

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