Also mit dem innerorts rechts Überholen kenne ich auch nur so, dass das gestattet ist. Habe jetzt mal in der StVO nachgeschlagen:
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
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(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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Die 3,5 t sind wohl das entscheidende. Die erreichen wir normalerweise mit unseren 2 Rädern nicht

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Wer das genauer nachlesen will:
http://www.stvkr.de/StVO/par05.htm