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Alt 24.07.2007, 22:48:23   #11
icumblood
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Raustreichen ist mit neuen papieren nichtmehr !

bei drosseln / entdrosseln ist neuer schein und brief fällig !

Ich hab bei nem werksseitigem Gedrosseltem Rahmen Kein gutachten sondern nur einen brief gleichen bj´s in dem die drossel ausgetragen war
und wurde ohne beanstandung vom Tüv geändert .

Den Prüfern geht es nur drum was sie eintragen müssen

also zb Geräuschwerte werden lauter von 86 auf 89
oder 25 kw/8400 auf 34kw/9200 usw .
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...Wird es Nass
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