zu laut gibbet doch zur zeit garnich...
seit der neuen fzv is doch der lautstärke § der stvzo (glaub war § 1

weggefallen.
gibt jetz nur noch erlöschen der be und des kost 25 öre ohne points. können dir wohl höchstens die weiterfahrt untersagen. beschlagnahme wär unverhältnismäßig.
und um auf 50 öre und 3 punkte zu kommen muss ne gefährdung begründet werden können. aber zu lautem pott geht das wohl kaum. liegt ja auch keine bauartveränderung vor, wenn z.b. nur der db-killer fehlt...
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau ....
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