03.08.2007, 13:30:25
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#22
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Erfahrener Benutzer
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Ausm Fightersforum:
Zitat:
Mir liegt ein Schreiben vor, das zumindest für NRW Gültigkeit hat.
Es wird darauf hingewiesen, daß §19 (2,3) nicht bußgeldbewehrt sind. Eine Ahndung hat im Zusammenhang mit Erlöschen BE nach §§ 30 ff StVZO zu erfolgen.
Dies zieht grundsätzlich erst mal ein VG von 25€ nach sich (TBNR: 330000, 330006)
In Fällen wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Da kommen dann 50€ auf einen zu. (TBNR: 330600, 330606)
(Ist bei unzulässigen Veränderungen an Bremsen, Fahrwerk und Bereifung denk ich in jedem Fall gegeben.)
Diese sind jedoch nur anwendbar, soweit nicht Spezialvorschriften aus §§32 ff. StVZO greifen
Sooo jetz kann jeder Blättern und sich selbst ausrechnen, was ihm blüht!!
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