Zitat:
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Zitat von TEAMFOX_CC
@xenosch
ich glaube ich habe mal gehört, dass das was mit dem Erstzulassungsdatum zutun hat....
kann das sein?
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Ja, ab 1998(?) gilt das EG-Recht, d.h. Motorräder wurden nach EG-Zulassungsrecht geprüft und zugelassen.
Da gibt es einige Änderungen zum Deutschen Zulassungsrechtrecht.
Z.B. der Spritzschutz der nicht mehr 150mm über Achsnabe sein muss...etc.
Wenn ein Motorrad nach EG-Recht zugelassen wurde, steht das in den Papieren.
Michael