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Zitat von adhome
Ich meine nur weil in der STVO steht:
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Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. 5Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. 6Sonst ist es gekennzeichnet durch
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Sorry, aber so sicher ist nie etwas.
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OK, aber
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wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
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spricht doch dafür, dass es nicht nur 2 Kurven sein können, sondern erst aufgehoben ist, wenns wieder geradeaus geht.
Bei uns hier (leider ist dieses Schild recht selten, weil es doch zumeist etwas Fahrspaß verspricht) kommt nach ein paar Kurven dann eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung oder eine Aufhebung aller Streckenverbote.