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Alt 25.08.2007, 21:06:05   #13
berndy
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Na, die sind ja beide von Michelin, das passt ja. Der Macadam 50 wird nicht mehr in den GS-Größen hergestellt.

Ich find die Regelung trotzdem etwas unsinnig, zwei gleichwertige Reifen mit annähernd gleichen Eigenschaften von zwei verschiedenene Herstellern darf man nicht fahren aber zwei total unterschiedliche Reifen von einem Hersteller kann man fahren.

Bei mir ist weder eine Herstellerbindung noch eine Reifenbindung eingetragen, ich habe auch schon TÜV mit Mischbereifung Michelin/Bridgestone bekommen, der Prüfer hat nur nach der richtigen Größe gesehen. Das ist auch ok so.

Es kommt ganz eindeutig darauf an, was bei dir in der Zulassungsbescheinigung steht. Wenn da drin steht vorne und hinten selber Hersteller, dann musst du eben vorne und hinten den selben Hersteller fahren. (Die Herstellerbindung ist aber nach EU-Recht nicht mehr bindend, was ich so gehört habe.)

Wenn ihr von dem alten Fahrzeugschein auf die neue Zulassungsbescheinigung umstellen müsst, macht euch vorher Kopien vom Brief und Schein, das hilft später bei Unklarheiten beim TÜV und bei Kontrollen. Und passt auf, was die Zulassungsbehörden bzw. die Sachverständigen eintragen bzw. nicht eintragen. Was erstmal in den Papieren steht, steht drin. Redet rechtzeitig mit den Leuten.

Das neue Zulassungsverfahren ist meiner Meinung nach ebenso unausgegohren wie das neue Fahrerlaubnisrecht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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