Ihr müsst bei allem was In Flames schreibt bedenken, dass er aus Dornbirn ist, das liegt in Österreich und da ist die Gesetzeslage etwas anders als bei uns.
Auch bei uns kann man beim einmalige Drogenkonsum die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Nämlich dann, wenn man infolge der eingenommenen Betäubungsmittel fahruntüchtig war. Das stellt ein Arzt fest, zusätzlich gibts noch eine Blutanalyse bei der festgestellt wird welches Betäubungsmittel und in welcher Menge aufgenommen wurde.
Das ist eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), wenn ein Unfall hinzukommt, wirds regelmäßig eine Straftat nach § 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung).
Mittlerweile gibts auch inoffizielle Grenzwerte bzw. die Gerichtsmedizin schreibt in dem Gutachten, dass bei einem solchen Wert von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist.
Parallel dazu gibts noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ist man laut ärztlichem Gutachten nicht fahruntauglich gewesen, stellts mit Überschreiten eines Grenzwertes eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG dar. Parallel dazu gibts wieder eine Anzeíge wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt aber aus.
Allerdings hat die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit den Betroffenen
auf seine Geeignetheit zum Führen von Kfz überprüfefn zu lassen. Es folgt eine medizinisch-psychologische Begutachtung (Idiotentest). Fällt man da durch, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Verfahren ist ganz ähnlich dem bei Alkoholdelikten, also weder Vorteil noch Nachteil für Drogenkonsumenten.
Was allerdings schwerer ist, ist die Verdachtsschöpfung. Alkohol riecht man in der Regel, Drogen mit unserer Nase eher weniger, da muss man auf körperliche Anzeichen achten.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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