Ich darf dazu mal die ECE-R53 zitieren ...
Zitat:
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Zitat von ECE-R53
6.3 Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.2 Anbauschema:
Zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn (Kategorie 1 nach der Regelung Nr. 6 oder Kategorie 11 nach der Regelung Nr. 50);
zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten (Kategorie 2 nach der Regelung Nr. 6 oder Kategorie 12 nach der Regelung Nr. 50).
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Und 2 + 2 macht bei mir 4.
Und jetzt nochmal die StVZO...
Zitat:
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Zitat von StVZO §54
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. [...]
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Wobei ich zugeben muss, dass in der StVZO davon die Rede ist, dass 4 erforderlich sind, ob man auch mehr haben darf wird nicht beschrieben. Laut ECE-R53 sind allerdings
genau 4 Stueck vorgeschrieben.
So wie ich das interpretiere kommt man mit 2 weiteren Blinkern hoechstens durch, wenn das Mopped nach deutschem Recht zugelassen ist - und selbst dann wuerde ich mir das sicherheitshalber eintragen lassen!