@Eagle
fast!
sollte so ein betrug vorliegen (phishing der onlinebankingdaten oder unterschriftenfälschung) hat der betrogene natürlich das recht auf herausgabe des betrages... ALLERDINGS und das ist ja das wichtige hier, kann bzw. darf die bank den betrag nicht einfach zurückbuchen, das müsste dann schon übers gericht bzw. mit dem einverständniss des kontoinhabers laufen...
P.S.: isch arbeiten bank