Prinzipiell gibt es keine Vorschrift wo der/die Rückspiegel angebracht sein müssen.
Es muss nur gewährleistet sein, dass alle für den Fahrer wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachtet werden können.
§ 56 StVZO behandelt dieses Thema
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvz ... utput=text