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Alt 06.02.2008, 22:11:17   #9
klobrille
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Registriert seit: 13.03.2007
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Standard Re: kleine Frage, hinterer Reflektor

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Der Reflektor muss ein E-Prüfzeichen haben!
Die gibt es in eckig und in rund (mehr kenn ich nicht...rund sieht aber auch nicht besser aus).
UND: der Reflektor muss im 90° Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein (also nicht schräg nach oben/unten zeigen).

Denk aber dran, dass du EIGENTLICH den kompletten Spritzschutz laut STVZO haben musst (150mm über der Radachse beginnend), es sei denn deine Maschine ist neueren Baujahrs (nach 9 und schon nach EG-Recht zugelassen. Dann ist nur noch "ausreichend" Spritzschutz vorgeschrieben.
Danke an den Saugwurmmenschen, der kennt sich richtig aus ! !

War klar das es wieder nicht so hinhaut wie ich es mir vorgestellt habe...
werde es mal ausmessen. Meine ist bjr 96 und ich gehe mal davon aus das es mal wieder nicht geht..scheiß Tüv krempel immer..

wie mess ich das ??? wie weit ist der schutz vorgeschrieben ?? und wo steht sowas ???? DU BIST DEUTSCHLAND.

Achso, und was passiert wenns nicht so ist ? Ist das ne Ordnungswierdrigkeit oder ne Straftat mit sofort stilllegen ?? Ich mein, so fett aufgemotzt ist das Möp jetzt nicht nur schwarze Blinker und anderer Auspuff... alles ABE oder eingetragen, der reflektor währe ja dann oben, wie auf dem Foto, das heißt, nur der Spritzschutz fehlt.

gibbet ne alternative ??
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