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Alt 07.02.2008, 09:14:04   #1
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Standard Felgenrandaufkleber "Neon"

Mal eine Frage die mich ganz allgemein intressiert. Wenn man auf Ebay oder auch sonst nach Felgenrandaufklebern sucht, gibt es ja die verschiedensten, unter anderem auch so Neonteile die in der Nacht anscheinend "leuchten".
Es sind zwar auch Fotos drin, aber auf denen lässt sich recht wenig erkennen wie stark die tatsächlich rückstrahlen.
Wie sieht das rechtlich aus? Ist das erlaubt?
Oder lenkt es die anderen Verkehrsteilnehmer zu sehr ab?

Vor langer Zeit gab es mal einen Thread, wo es darum ging, dass man sein Motorrad nicht in Neonfarben lackieren darf........
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

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