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Alt 16.02.2008, 10:24:52   #1
Thori1986
Gast
 
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Standard Fragen zur Drosselung

Guten morgen Forum

Will mir nachher vielleicht noch ne GS angucken, der Anbieter schreibt das er sie bei bedarf auf 34 ps drosselt.

Aber was danach ? Ich kann die Maschine doch nicht bis zum Tüv schieben, oder reicht es wenn ich denen Drosselgutachten gebe und den Fahrzeugschein damit sie das eintragen ? Ich bin Ratlos! Brauche ich einen Nachweis des Sachkundigen einbaus ?

Hätte zwar einen unbeschränkten Motorradfahrer, jedoch könnte der das Gerät ja auch erst fahren wenn es zugelassen wurde. Was ohne Drossel auf mich ja auch nicht geht. Also brauchen wir defakto rote Kennzeichen.

Weiss einer ungefähr was die so kosten ?

Ich danke euch wie immer

lg,
Thore
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