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Alt 21.02.2008, 20:42:09   #17
berndy
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Standard Re: Strafen in der Probezeit

Es ist wohl derzeit so, dass eine zu laute Auspuffanlage nur eine nicht vorschriftsmäßige Auspuffanlage darstellt und nicht mehr automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Der ordnungswidrige Verstoß bleibt im Rahmen eines Verwarnungsgeldes, also unter 35 €, gibt auch keine Punkte.

http://www.f650.de/forum/thread.php?thr ... #post94291

http://www.saarbikers.net/wbb2/thread.php?threadid=4593

Allerdings könnte ein Kollege von mir zu dem Schluss kommen, dass er die Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit unterbinden muss. Das würde bedeuten, dein Motorrad bleibt so lange stehen, bis der Auspuff vorschriftsmäßig ist. Ich würde daher den DB-Killer und die passende Schraube samt Werkzeug mitnehmen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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