Zitat:
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Zitat von overfloh
Aber hallo !
Das dt. Rechtssystem is echt der Hammer
B Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen:
- Fahrlässige Tötung (§ 222)*
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. (z.b. 10 km/h zu schnell)
ich bin immer wieder überrascht 
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die tötungsdelikte stehen aber AUCH nochmal unter a-delikten..
is denk nur doppelte absicherung, das du mit ner fahrlässigen tötung nich ohne führerschein entzug durchkommst..
desswegen stehts bei a und bei b ^^