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Alt 21.02.2008, 20:49:24   #18
Sgt.Fragg
Stammtisch Bodensee
 
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Standard Re: Strafen in der Probezeit

Zitat:
Zitat von overfloh
Aber hallo !
Das dt. Rechtssystem is echt der Hammer

B Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen:
- Fahrlässige Tötung (§ 222)*
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. (z.b. 10 km/h zu schnell)

ich bin immer wieder überrascht
die tötungsdelikte stehen aber AUCH nochmal unter a-delikten..
is denk nur doppelte absicherung, das du mit ner fahrlässigen tötung nich ohne führerschein entzug durchkommst..
desswegen stehts bei a und bei b ^^
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Kuchen ist lediglich eine Ansammlung gleichgesinnter Krümel, die zur Durchsetzung ihrer kranken Interessen ein gemeinsames Ganzes bilden...
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