Re: Motorrad überführung?!
Ist ein Vertrag ( auch mündlich ) geschlossen worden, kann der Käufer bei Unmöglichkeit Schadensersatz statt der Leistung fordern. Das umfasst auch eventuelle Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung.
Unnötige Aufwendungen wegen der Vertragsverhandlungen können bei einer verschuldeten Pflichtverletzung ebenso ersetzt werden ohne dass ein verbindlicher Vertrag notwendig wäre.
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