Re: DB-Killer
Ich würde eine Stufe zurückgehen:
Legal ist es, wenn es ordnungsgemäß angebaut wurde und eine ABE oder eine EG-BE besitzt oder von einem ordenlichen Prüfer als gesetzeskonform abgenommen und eingetragen wurde.
Vorausgesetzt nachträglich wurden keine Änderungen vorgenommen.
Dann ist ein nicht ordnungsgemäßer Zustand nicht vorwerfbar.
Sollten die vorgeschriebenen Grenzwerte dann nicht eingehalten werden und irgendjemand prüft das nach, muss man gegebenenfalls nachbessern aber keine Strafe zahlen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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