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Alt 30.01.2004, 11:32:21   #26
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Zitat:
Zitat von Drunken Master
Wenn du ihm alle Mängel geschildert hast und die auch im Kaufvertrag erwähnt sind trifft dich keinerlei Schuld!
Ürg.., wuste ich nicht das ich das da reinkrizzeln muss, hab ich nicht gemacht.
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