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Zitat von Saugwurmmensch
hmmm...selbst bei so "gekauft wie gesehen"-Klauseln?
Den Lenkanschlag hätte man ja überprüfen können/müssen/sollen.
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Die Klauseln "gekauft wie gesehen" und "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" beziehen sich
ausschließlich auf die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Demnach gibt ein Privatmann zunächst eine Gewährleistung von 12, ein Händler von 24 Monaten. Bei Gebrauchtgegenständen kann der Privatmann die Gewährleistung (in beiderseitigem Einvernehmen mit dem Käufer) ausschließen, der Händler kann sie durch seine AGB auf 12 Monate reduzieren (gilt nicht für Neuware), jedoch nicht ausschließen.
Das Ganze ist nicht mit Garantie zu verwechseln. Während die Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Leistung ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwille Leistung, welche beliebig eingeschränkt werden kann.
Darüber hinaus gibt es noch das fehlen zugesicherter Eigenschaften, oder wegen sogenannter arglistiger Täuschung. Steht im Kaufvertrag unfallfrei und das Möpp hatte einen Unfall, ist's einfach. Die zugesicherte Eigenschaft - Unfallfreiheit - fehlt. Da hilft auch kein "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" . Sowohl eine Minderung, als auch eine Wandlung ist möglich.
Das verschweigen eines Unfalls, insbesondere eines solchen mit noch vorhandenen Schäden, wird laut gültiger Rechtssprechung als Arglistige Täuschung gesehen. Auch hier hilft kein "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" .
Das Problem stellt jedoch die Beweislast dar, sowie die Tatsache, dass die Parteien im Zivilprozess nahezu jede Behauptung anbringen und von der Gegenseite einen gutachterlichen Gegenbeweis verlangen können. Das dauert und kostet ohne Rechtsschutz viel Geld welches man nur im falle des Obsiegens wiederbekommt.
Auch wenn#s kaum fassbar ist, so könnte der Verkäufer hinsichtlich eines Rahmenschadens zunächst behaupten, Motorräder hätten keine Rahmen. Der Käufer müsste nun den Gegenbeweis antreten. Klingt zwar absolut weltfremd, um nicht zu sagen idiotisch, ist aber leider im Zivilprozess die Wirklichkeit.
Gruß Uwe