Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.03.2008, 22:35:26   #9
Eagle
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
Standard Re: Schlechte Zeiten für die "Heizer" unter uns

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:
Zitat von Multiman
ob der nen über 250 geeicht is oder net ist egal
weil wenn du schon 150 km/h zuschnell bist machen 50 mehr auch nichts mehr bei der strafe aus
wenn du aber schneller als 250km/h bist, ist die Messung ungültig, bzw. erfolgversprechend anfechtbar.

btw: so'n Fahrtenbuch gibt's schnell.
Man wird aber oft "verschont" wenn man der Justiz bei der Ergreifung des wahren Täters behilflich ist, das heißt, wenn man den potentiellen Raserkreis personentechnisch eingrenzt. (dabei auf das Zeugnisvrweigerungsrecht bei nahen Verwandten und sich selbst achten).
Genau so ist es. Gibt man an, man wisse überhaupt nicht wer gefahren ist, muss man ruckzuk ein Fahrtenbuch führen. Aber natürlich weiß der Moppedfahrer, wer das Möpp gefahren hat. Wenn's denn nun mal eine Person war, der gegenüber er ein Aussage-, bzw. Auskunftsverweigerungsrecht i.S.d. §§ 52, 55 StPO hat, ist es nun mal sein gutes Recht, davon auch Gebrauch zu machen.
__________________
93er GS im Telefonica Design

_________________
Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
Eagle ist offline   Mit Zitat antworten