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Zitat von Saugwurmmensch
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Zitat von Multiman
ob der nen über 250 geeicht is oder net ist egal
weil wenn du schon 150 km/h zuschnell bist machen 50 mehr auch nichts mehr bei der strafe aus
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wenn du aber schneller als 250km/h bist, ist die Messung ungültig, bzw. erfolgversprechend anfechtbar.
btw: so'n Fahrtenbuch gibt's schnell.
Man wird aber oft "verschont" wenn man der Justiz bei der Ergreifung des wahren Täters behilflich ist, das heißt, wenn man den potentiellen Raserkreis personentechnisch eingrenzt. (dabei auf das Zeugnisvrweigerungsrecht bei nahen Verwandten und sich selbst achten).
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Genau so ist es. Gibt man an, man wisse überhaupt nicht wer gefahren ist, muss man ruckzuk ein Fahrtenbuch führen. Aber natürlich weiß der Moppedfahrer, wer das Möpp gefahren hat. Wenn's denn nun mal eine Person war, der gegenüber er ein Aussage-, bzw. Auskunftsverweigerungsrecht i.S.d. §§ 52, 55 StPO hat, ist es nun mal sein gutes Recht, davon auch Gebrauch zu machen.