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Alt 05.04.2008, 15:34:58   #5
Che
Stammtisch Karlsruhe
 
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Standard Re: Erst Kombi und jetzt Stiefel "kaputt"

Auf alle beweglichen Sachen (auch Kleidung) hat man laut BGB eine gesetzliche Gewährleistung
von 2 Jahren.
Nach 6 Monaten muss man aber beweisen, dass die Sache mangelhaft war (beim Kauf).

Ich gehe mal davon aus, dass die Kleidung bei beim Kauf noch in Ordnung war.
Dann stellt sich die Frage, ob die Haltbarkeit/Strapazierbarkeit auch eine vereinbarte
Beschaffenheit ist und der Gewährleistung unterliegt.
Ab hier wirds schwierig, vieles ist Auslegungssache.

Je nach Alter der Kleidung würde ich versuchen, beim Verkäufer mit sanftem Druck
Kulanz rauszuholen, oder wie Chancentod empfohlen hat, einen gescheiten Schuster
aufsuchen.
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