Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung
Hi,
ich habe gestern das Motorrad meines Sohnes, eine GS500e mit Vollverkleidung, zugelassen. Später daheim ist mir aufgefallen, dass die Vollverkleidung die im alten Brief eingetragen ist, in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr aufgeführt ist. Dafür steht drinn, dass eine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis zu beachten" sei (im Brief kein Wort davon zu lesen).
Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, es würde da nicht alles aus dem alten Brief übernommen und ich sollte doch den Brief sorgfältig aufbewaren und evtl. eine Kopie davon mitführen! Da ich das etwas seltsam fand, könne ich aber nochmal vorbeikommen wenn ich in der Nähe bin um dann mal zu schaun ob man was machen kann.
Kann das sein das ist ja wohl ein Witz? Welche Erfahrung habt Ihr dazu?
Willi
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