Thema: DB-Killer
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Alt 13.04.2008, 15:07:41   #31
Borgi
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Standard Re: DB-Killer

Also die gängige rechtsmeinung zum fahren mit racingpott oder ohne db killer ist in s-h lautet wie folgt: Es ist hier gem. tatbestandskatalog lediglich ein verstoß gegen meldeauflagen zu beanstanden, da der jeweilige pott in diesem zustand nicht eingetragen ist. dies kostet zur zeit 15€. dies ist durch den gesetzgeber nicht gewollt und wird wohl demnächst geändert.
(tatbestandskatalog auf kba website einsehbar)

Gem. der neuen fzv erlischt bei erlöschen der be nicht gleichzeitig die zulassung,sodass dies auch nich mehr zu bemängeln ist.

es dürfte hier auch zu keiner straftat gem § 1, 6 pflichtversicherungsgesetz kommen, da hier nur eine haftpflichtversicherung gefordert wird. diese dürfte ja bei einem zugelassenen krad bestehen. die hpv erlischt in der regel nur dann ,wenn die versicherungsbeiträge nicht bezahlt worden sind, nicht wenn das krad u zulässig verändert wurde. die versicherung muss im schadensfalle erstmal zahlen, das bedeutet, dass die hpv nicht erlischt und somit keine strafat gem. PflVersG. begangen wird.
Ob die Versicherung dann wegen der unzulässigen änderungen am fzg. welche unter umständen unfallursächlich sind regressforderungen stellt ist ein anderes ding.

Zudem dürfte es eine Urkundenfälschung darstellen, wenn man auf einen pott selbst eine e nummer einschlägt. also fahrt lieber so mit dem racepott und zahlt die 15€, bevor ihr wegen urkundenfälschung verknackt werdet.
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