Stahlflexleitungen müssen immer eine Prüfnummer haben!
Das hat aber nix mit der Eintragung zu tun.
Vielleicht hast du einen sehr kulanten Tüvprüfer.
[ZITAT]
Der Austausch von Bauteilen an der Bremsanlage ist nur dann nicht genehmigunsgpflichtig, wenn entweder Originalersatzteile verwendet werden oder die Nachrüstteile eine ABE für das Motorrad besitzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Verschleißteile (Bremsbeläge,-scheiben,-leitungen) handelt, oder ob eventuell gleich die ganze Bremsanlage ersetzt wird. Bei sogenannten Stahlflex-Bremsleitungen, Bremsscheiben oder-Sättel aus dem Tuningzubehör liegt meistens ein Prüfbericht oder TÜV-Gutachten vor. Ist dies nicht der Fall, wird eine teure Einzelabnahme fällig, die den Wert der Bremsanlage wahrscheinlich übersteigen würde.
[ZITATENDE]
Ich finde leider den genauen Gesetzestext der StvZO nicht mehr...
|