Beim TÜV arbeiten zum Teil Leute, die vor vielen vielen Jahren Ingenieur wurden.
Die sind nicht unfehlbar.
Wie willst du denn Abblendlicht mit 2 55W-Lampen hinbekommen?
Der Reflektor ist doch dafür gar nicht ausgelegt.
Außerdem passt dann die Kennzeichnung nicht zum Verwendungszweck.
Als was er geprüft ist darf er betrieben werden. Mehr nicht.
Und ein Fern- und Nebelscheinwerfer ist nunmal kein Abblendscheinwerfer und auch nicht dafür zugelassen.
Das mag deinem Graukittel einfach egal sein oder er weiß es leider nicht besser, aber die Rennleiter wissen sowas meist sehr gut und verpassen dir einen Mängelschein, verhängen ein Ordnungsgeld/Bußgeld und hindern dich Nachts an der Weiterfahrt.
Soooo, Totschlagargument Gesetzesgrundlage!
Hier steht alles drin (hat mich nur 300 Seiten Scrollen gekostet

)
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_100 ... -Licht.pdf
ab 4.2 geht´s um die Prüfkennzeichen.
Edit:
Schade...irgendwie kann/darf ich die entsprechenden Stellen der PDF nicht kopieren/zitieren...