Re: Schaff ich noch nächsten TüV ?))
Die E-Nummer mit der entsprechenden Prüfziffer dabei (war es R50 oder so?) reicht aus.
Die Lichter sind nicht eintragungspflichtig, solange sie zugelassen sind.
Wenn du ein Bild hast oder eine Bestellnummer können wir dir sagen, ob du damit rumfahren darfst oder besser nicht.
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