Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
Ähm, ja, UND?
Es geht darum, dass der Scheinwerfer NIEMALSNICHT als alleiniger Scheinwerfer zugelassen ist.
Standlicht hin oder her.
Das ist und bleibt ein Zusatz- / Fernscheinwerfer.
Unzulässig als Abblendlicht.
Ich hab grad keine Lust zu suchen, ob überhaupt ein Standlich vorgeschrieben ist.
Könnte mir vorstellen, dass das nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Wenn es aber dran ist, muss es aber mit Sicherheit auch funktionieren.
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