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Alt 16.06.2008, 12:55:04   #16
Milch
Stammtisch Franken
 
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Standard Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad

Ich habe mir beim Kauf meiner GS ein Kurzzeitkennzeichen geholt, hätte mich 50€ gekostet, wenn ich danach zu einer anderen Versicherung gegangen wäre.

Die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen ist allerdings eingeschränkt, damit rumdüsen darf man eigentlich nicht.
Erlaubt ist:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Wie eng das gesehen wird weiß ich natürlich nicht.
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