Re: Fahren mit nicht zugelassenem Motorrad
Ich habe mir beim Kauf meiner GS ein Kurzzeitkennzeichen geholt, hätte mich 50€ gekostet, wenn ich danach zu einer anderen Versicherung gegangen wäre.
Die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen ist allerdings eingeschränkt, damit rumdüsen darf man eigentlich nicht.
Erlaubt ist:
1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt
Wie eng das gesehen wird weiß ich natürlich nicht.
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