Thema: Zum Tüv..
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Alt 28.07.2008, 14:20:00   #8
Saugwurmmensch
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Standard Re: Zum Tüv..

Mit dem Erlöschen der BE erlischt nicht der Versicherungsschutz. Der Gegner bekommt also trotzdem sein Geld von deiner Versicherung.
Aber deine Versicherung wird dich mit maximaler Summe in Regress nehmen und in den mond stufen.

Was aber viel wahrscheinlicher ist als ein unfall, sind 3 Punkte und 80€ Strafe + evtl Abschleppkosten bei beschlagnahmten Auspuff.
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