Re: Nummernschildhalterung
<-- angehender cop
defintion von verändern - fraglich ob das knicken ein verändern darstellt... zumindest ein verändern der erkennbarkeit
musst du dir mal die rechtsprechung ansehen...
zumal da steht: oder SONST die erkennbarkeit verändert, bezieht sich das verändern auf die erkennbarkeit
vielleicht erlauben manche gerichte (erkennen an) dass man es etwas knicken darf, wenn ich mal bedenkge, bei manchen autos wird es auf die stoßstange geschraubt - und dabei auch gerundet... also ein kleiner knick sollte noch tolleriert werden - ich würde als polizist aber denken - der macht das doch um das bei "gefahr" schnell hochklappen zu können....
zumindest dreht es sich dabei nicht um eine urkunde, sonderun um das kennzeichen, urkunden knicken ist also nicht verboten *G* darum ging es ja...
sorry, hab diesen text nun etwas editiert
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"in the middle of the road ist parkverboat"
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