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Alt 12.08.2008, 10:08:14   #15
Igi
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Standard Re: Kettensatz und 15er Ritzel montiert und Schwinge überholt

Moin hier die offiziellen Antworten:


Änderung des Übersetzungsverhältnisses bei einer GS-500, bj.02, offen
von 16 - 39
auf 15 - 39

hier die offiziellen Antworten von TÜV-Hanse und Dekra:

TÜV:
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Hallo Herr Schneider,

durch die von Ihnen gewünschte Veränderung, ändern Sie das Übersetzungsverhältnis der Maschine (ist ja auch gewollt).
Dies hat Auswirkungen auf das Geräuschverhalten, die Höchstgeschwindigkeit und das Abgasverhalten.

Eine Änderungsabnahme ist erforderlich.

Da Sie mit Ihrer Änderung unter 8% beleiben, müssen wir nur Geräusch und Höchstgeschwindigkeit neu ermitteln.
Sollten Sie kein passendes Teilegutachten für die Gewünschte Änderung haben, müssen Sie mit einem Kostenaufwand von ca. 500€ netto rechnen.
Leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob das Krad nach der Änderung noch die Geräuschwerte einhält.

Für einen Änderungstermin bitte ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Tappert


Ergänzung:
-----------------

Sehr geehrter Herr Schneider.

Die Geräuschmessung erfolgt gemäß Richtlinie im Fahrversuch, hierzu benötige ich zwei Mitarbeiter ca. 3h, die Ermittlung der
Höchstgeschwindigkeit ist zusätzlich 1 Mitarbeiter ca. 1h, dazu kommt der Aufwand für die Änderung nach Gebührenordnung,
so setzt sich der Preis zusammen.

Günstiger ist es, wenn Sie für die Umrüstung ein Teilegutachten (definierte Gutachtenform für Änderungen) besitzen
(Nachfragen beim Händler hilft, der weiß was gemeint ist) oder der Fahrzeug-Hersteller eine Freigabe gibt
(bei Suzuki Deutschland nachfragen), dann reduziert sich der Preis auf die reine Abnahmegebühr (ca. 60€+MwSt).

Eine Rückrüstung ist erneut zu begutachten, jedoch ohne das große drumherum.


Eine Briefkopie dürfen wir nicht verwenden!


Mit freundlichen Grüßen

Markus Tappert

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DEKRA:
-------------
Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Derartige Veränderungen der Übersetzungen sind abnahmepflichtig und
anschließend selbstverständlich auch eintragungspflichtig.

Eine entsprechende Änderung, muss somit geprüft werden. Falls für die
geänderte Sekundärübersetzung ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt
und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen
eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle
möglich.

Durch die Übersetzung können sich die Höchstgeschwindigkeit, das
Geräuschverhalten und auch entscheidend das Abgasverhalten des
Kraftrades ändern.

Es gibt zwar auch gewisse Toleranzen auf die komplette Übersetzung bzgl.
des Abgasverhaltens, diese sind jedoch von Erstzulassung bzw. der
eingehaltenen Richtlinie des Fahrzeugs abhängig.
Des weiteren ist zu prüfen, mit welcher Gesamtübersetzung (inkl.
Reifengrößen) das Abgasverhalten geprüft wurde, da davon die Toleranzen
ausgehen müssen.

In jedem Fall ist das Fahrgeräusch neu zu prüfen.

Diese Abnahme kann bei Nichtvorliegen eines Prüfzeugnisses nur von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) vorzunehmen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.

Wir empfehlen nachdrücklich für weitergehende Fragen, Rücksprache mit dem
amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die
Abnahme durchführen wird.

Für Rückfragen und ggf. zukünftige Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail
unter pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert

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__________________
Gruß.
...... IGI

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