Re: Radar-Blitzgeräte?!?!
Wenn ein 15jähriger mit dm Auto des Vaters erwischt wird, ist die Sachlage ja auch eindeutig .
Anders aber wenn es nur ein Foto von einem nicht identifizierbaren Fahrer in oder auf einem Fahrzeug gibt.
Hier wird der Halter ( wenn er vorgibt es nicht selbst gewesen zu sein ) aufgefordert den Fahrer zu benennen .
Diese Angabe kann man aber mit Hinweis darauf verweigern , daß man damit einen seiner Angehörigen belasten müßte.
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