Zitat:
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Zitat von P.A!
Und ma was anderes: Was heisst denn Fahrzeuggebunden? Wenn ich mein Bike verkaufe, muss der Käufer weiter Fahrtenbuch führen??? Das wär ja n Ding! 
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Nein so ist es natürlich nicht. Das Fahrtenbuch ist doch schon halter- und dazu noch fahrzeuggebunden.
Zeugen gelten auch alleine, die Polizeibeamten müssen nicht zu zweit sein. Allerdings fällt es dem Gericht bei zwei Zeugen leichter die Angaben als richtig zu beurteilen.
Ich halte es immer so: Wenn ich mit meinem Kollegen uneins bin, dann lassen wir es. Haben wir beide den Verstoß gesehen, dann wird der verfolgt. So braucht man auch nie ein schlechtes Gewissen zu haben. Vor Gericht geht es ja schließlich um etwas.