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Alt 19.08.2008, 06:45:43   #44
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Standard Re: Radar-Blitzgeräte?!?!

Zitat:
Zitat von Rocky

...die deutschen Behörden sind ja nicht bescheuert , die versuchen natürlich zuerst den Halter als Schuldigen festzumachen .

Wenn dieser jedoch berechtigten Einspruch erhebt (funzt nur wenn kein aussagefähiges Foto vorliegt oder er nicht der auf dem Foto erkennbare Fahrer ist) , weißt man den Halter natürlich darauf hin, daß er als Halter/Zeuge verpflichtet ist den Fahrer zu benennen und droht im Falle der Verweigerung mit Zwangsgeld .

Der gewitzte Staatsbürger kann sich aus dieser mißlichen Lage jedoch durch einen juristischen Winkelzug befreien , ihm steht nämlich nach dem Strafrecht die Möglichkeit auf Zeugnisverweigerung zu , wenn er sich selbst oder Verwandte belasten müßte .

Nur wenn er sich ausdrücklich darauf beruft , kann er jegliche Aussage verweigern und hiebei einer Erhebung von Zwangsgeld oder Erzwingungshaft entgehen.

Der Ankläger steht nun in der Beweisnot und ist ohne Foto oder andere Zeugen praktisch machtlos , sprich das Bußgeldverfahren muß aus Mangel an Beweisen eingestellt werden .

Das ist auch der Grund warum in Deutschland immer von vorne geblitzt wird , denn auf dem Foto ist so meist zweifelsfrei der Fahrer zu erkennen.

...die Sache hat eben nur den Haken daß Motorräder vorne keine Nummernschilder haben .


Die Möglichkeit der Zeugnisverweigerung besteht übrigens auch in Österreich .

Aber
Zitat:
Beruft sich der Fahrzeughalter jedoch auf sein Aussageverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht, so wird von den österreichischen Behörden die sogenannte Lenkererhebung erfolgen.

Nach österreichischem Recht ist der Halter nämlich verpflichtet, den entsprechenden Fahrzeugführer anzugeben. Eine Nichtmitwirkung bei der Aufklärung einer Verwaltungsstrafsache im Rahmen der Lenkererhebung ist ebenfalls mit einer Verwaltungsstrafe belegt und kann auch gegenüber ausländischen Fahrzeughaltern geltend gemacht werden. Dies wird damit begründet, dass der Fahrzeughalter die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat und damit zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug doch selbst geführt hat.
Das ist ja da was ich nicht versteh: ich kann doch immer sagen, mein Bruder/Vater etc. ist gefahren, und muss deshalb nicht aussagen. Auch wenns garnicht stimmt. Aber das Gegenteil können die mir niemals beweisen.
Deshalb find ich die Regelung auch ziemlich fürn Käse.

In Österreich wird von den starren Radarkästen immer von hinten geblitzt, und der auf den das Kennzeichen zugelassen ist bekommt den Strafbescheid, find ich auch gut so.
Bei mobilen Kontrollen der Polizei wird natürlich von vorne geblitzt, aber da wird man dann ja auch gleich rausgezogen und zahlt vor Ort.

So wie ich das verstehe hat man in D als Motorradfahrer absolute Narrenfreiheit was das anbelangt.
Da wird ja von vorne geblitzt, deshalb kein Kennzeichen. Und alleine von einem Gesicht, von dem die Hälfte nicht zu sehen ist, wird man nicht auf deine Idendität kommen.
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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