in die wohnung kommt die polizei nur in bestimmten fällen ohne befehl - das steht in den jeweiligen landesgesetzen zur Gefahrenabwehr und in der StPO...
und ich glaube das zählt nicht, wenn einer für 35 € zu schnell war
naja, und die nachbarn werden auch nicht erst befragt, weil das mildere und einfacherere mittel wäre, erstmal den halter zu befragen. viele leute geben dann auch den namen an (vor allem beim auto, wo meist klar ist wer gefahren ist)
Btw dürfen auch die Beweisfotos mit den Fotos vom Meldeamt abgeglichen werden - Behörden dürfen sich gegenseitig austauschen.
zudem muss grundsätzlich ein beschuldigter darüber informiert werden, dass gegen ihn ermittelt wird - grundsätzlich heißt: es gibt ausnahmen