mit unter der sitzbank war glaub in der schweiz zulässig
Was im pdf drinne stand:
7.2 Zulässigkeit des bloßen Mitführens
Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette bloß mitzuführen.
d.h. da ich ne naked gs hab sollte das bloße Mitführen reichen?
http://www.asfinag.at/backend/index....wimage&iid=898
naja oder so, dann haben wir haber noch die fell gsler hier ^^
mh wie siehts eigentlich mit den beklebten dann aus, da kann man ja einfach die folie auch abziehen