Re: Rücklicht lackieren "legal"
richtig.
Das Gutachten belegt dann, dass die "beleuchtende" Wirkung trotzdem gewährleistet ist.
Das wird beim so getönten GS-Rücklicht auch gehen, aber damit das legal ist, brauchst du ein entsprechendes Gutachten.
Das gibt es nirgends, also musst du eins erstellen lassen.
Ich denke da könnte man mit viel Glück (und unter der Vorraussetzung, dass die Beleuchtung noch ausreichend ist) mit 150€ dabei sein.
Dann wäre das legal - und NUR dann.
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