Die wollen echt zusätzlich zur EG-BE (die bei den Töpfen dabei ist und auf der vermerkt ist, für welche Maschinen der Topf zugelassen ist) noch der Händler unterschreiben?
Oh man...
Edit:
Das ist etwas unscharf zu Anfang, aber zum Ende hin doch eindeutig:
Zitat:
3.1. Die EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung ist für ein Fahrzeug mit CH-TG/TS gültig, wenn das in
der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung vermerkte Fahrzeug mit dem CH-Typ identisch ist.
Dies ist erfüllt, wenn alle in der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung aufgeführten
geräuschrelevanten Fahrzeugteile mit dem CH-Fahrzeugtyp identisch sind.
Geringfügige Abweichungen der Leistung ca. 1-2 kW ohne Drehzahlabweichung sowie
Abweichungen bei allfälligen Hubraumangaben bis zu ca. 10 cm3
sind nicht zu
beanstanden.
|
Wenn deine Schweizer GS Typ gm51b ist, kannst du sehr viele Töppe fahren. Bei gm51a (Importmodell) ist die Auswahl ein wenig geringer.
Für die gm51b hätte ich noch Töpfe mit EG-BE